Leibniz Campus Lecture: 75 Jahre Grundgesetz | Video-Mitschnitt
Das Grundgesetz hat 1949 die, durch die Nazidiktatur unterbrochene, demokratische Traditionslinie wieder aufgenommen. Gleichzeitig hat es Innovationen vorgenommen, zum Teil, um die Verfassung vor Missbrauch zu schützen, zum Teil, um ein neues Staats- und Menschenbild der Rechtsordnung zugrunde zu legen. Das betrifft zum einen die Entscheidung für den integrationsbereiten Staat und zum anderen die strategische Entscheidung, die Entfaltungsfreiheit an den Anfang der grundrechtlichen Werteordnung zu stellen und damit deutlich zu machen, dass nicht die Menschen um des Staates willen existieren, sondern dass der Staat ihr Zweckgeschöpf ist, um eine freiheitliche Entfaltungsordnung zu garantieren. Der Vortragende Udo di Fabio, Bundesverfassungsrichter a.D. zeichnet diese Historie nach und stellt auch die Frage nach gegenwärtigen Krisen.