Von Leben und Tod

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Ein Gespräch mit dem Medizinethiker Dr. Gerald Neitzke, Vorsitzender des Klinischen Ethik-Komitees (KEK) der MHH.

­Das Interview auf den folgenden Seiten.
 

Ist es im Sinne des KEK, dass Hirntoten Organe entnommen werden dürfen?

Selbstverständlich unterstützt das Klinische Ethik-Komitee den Organspende-Prozess. Wir möchten, dass sich möglichst viele Menschen für eine Organspende aussprechen, damit es zu möglichst vielen Transplantationen kommen kann. Aus unserer Sicht ist das nur durch gute Kommunikation und Aufklärung möglich – zum Beispiel über den Zustand des Hirntodes: Viele Menschen setzen dies mit dem Tod gleich, andere sehen es als die letzte Sterbephase an, die unumkehrbar zum Tode führt. Ärzte sollten niemandem vorschreiben, wie er „Leben“ und „Tod“ zu definieren hat.

Was passiert, wenn ein Organspendeausweis vorliegt, die Angehörigen eines Hirntoten die Organspende aber skeptisch sehen?

In diesem Fall lässt das Transplantationsgesetz eine Organspende zu. Aber eine Organentnahme gegen den ausdrücklichen Willen der Angehörigen ist sehr problematisch. Die Gespräche mit den Angehörigen stellen eine große Herausforderung dar. Das Ziel liegt darin, die Angehörigen zu überzeugen, dass dieser wichtige letzte Wunsch des Verstorbenen respektiert werden sollte. Dies ist der letzte Dienst, den sie ihrem Angehörigen erweisen können. Von der Organspende profitiert nicht nur der Empfänger, sondern auch der Spender – denn seinem Wunsch, Organe zu spenden, wird entsprochen.

Wenn kein Organspendeausweis vorliegt – wann werden die Angehörigen auf eine mögliche Organspende angesprochen?

Der einzige Grund, bei schwer Hirnverletzten, bei denen der Verdacht auf Hirntod besteht, die lebenserhaltende Behandlung fortzuführen, ist die potenzielle Organspende. Für die Weiterbehandlung wird aber eine Zustimmung benötigt. Deshalb sollten die Angehörigen so schnell wie möglich erfahren, dass ein Überleben nicht mehr möglich ist und dass die einzige Rechtfertigung für eine Weiterbehandlung die Organentnahme ist. Viele Angehörige bilden sich schnell eine Meinung oder sprechen von sich aus das Thema Organspende an. Wenn sie aber in diesem Stadium klare Hinweise gegen die Organspende geben, so werden die dann sinnlos gewordenen lebenserhaltenden Maßnahmen eingestellt.

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Was passiert, wenn in einer Patienten- verfügung steht, dass im Falle der Aussichtslosigkeit die intensivmedizinische Behandlung eingestellt werden soll und der Patient einen Organspendeausweis hat?

Dann ist die Organspende ausgeschlossen. Die Patientenverfügung gilt zu Lebzeiten des Patienten – und somit zeitlich vor einem Organspendeausweis. Dieser Inhalt gilt erst, wenn der Hirntod eingetreten ist. Eine gute Patientenverfügung regelt die Organspende deshalb ausdrücklich. Wenn man seine Organe spenden möchte, muss in der Patienten- verfügung stehen, dass man mit der Fortsetzung der Intensivbehandlung einverstanden ist - mit dem einzigen Ziel, seine Organe zu spenden.

Wann tritt das Klinische Ethik-Komitee beim Thema Organspende auf MHH-Stationen in Erscheinung?

Etwa dann, wenn bei einem Hirntoten kein Organspendeausweis vorliegt und die Ärzte sich unsicher sind, wen sie in Bezug auf eine mögliche Organspende fragen müssen. Denn das Transplantationsgesetz regelt zwar klar, in welcher Reihenfolge die Angehörigen über die Organspende bestimmen dürfen. Aber da gibt es die Regelung, dass der nächste Angehörige nur dann zu einer Entscheidung befugt ist, wenn er in den letzten zwei Jahren persönlichen Kontakt zu dem potenziellen Spender hatte. Wir hatten schon den Fall, dass es sich bei diesem Kontakt um eine Erbstreitigkeit gehandelt hatte. Andere nahe stehende Personen können ebenfalls befragt werden, treten aber laut Gesetz nur „neben“ den nächsten Angehörigen. In diesen

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schwierigen Gesprächssituationen bietet das KEK Unterstützung an. Angehörigen hilft es manchmal, „neutrale“ Gesprächspartner vorzufinden.